Zum 11. Jahrestag des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2012 wiederholt sich ein merkwürdiges Ritual: Das Bundesverfassungsgericht fügt wieder einmal ein Teil-Rechtchen zum Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 hinzu; dieses Mal geht es um den Familienzuschlag für verpartnerte Beamtinnen und Beamte. “Ein schönes Hochzeitsgeschenk” nennt es der parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN Bundestagsfraktion Volker Beck, auch “eine Klatsche” für die Regierung. Der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen Johannes Kahrs stellt richtig fest: “So wird auf dem Rechtsweg erkämpft, was CDU und CSU seit 2001 mit aller Macht verhindern wollen.” Schwusos-Bundesvorsitzender und SPD-Vorstandsmitglied Ansgar Dittmar spricht von einer “schallende(n) Ohrfeige für die Bundesregierung”. Martialische Töne, großer Jubel. Angemessen ist beides kaum.
Statt gesetzlicher Gleichstellung Urteile in einer Tour
Das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 sollte ursprünglich eine Reihe weiterer Rechte für gleichgeschlechtliche Beziehungen erhalten. Allein konnte der Bundestag das Gesetz nicht beschließen, weil einige Belange der Länder betroffen waren. Durchsetzbar war das im CDU-dominierten Bundesrat jedoch nicht und rot-grün hatten ihre Initiative leider nicht gleich am Anfang der Wahlperiode eingebracht, als sie noch eigene Mehrheiten in beiden Häusern hatten. Daher wurde das ursprünglich geplante Gesetz geteilt, in ein zustimmungsfreies Gesetz “light” und einen “irgendwann mal”-Teil. Irgendwann mal war bisher gar nicht und die zusätzlichen Anpassungen der letzten Jahre mussten Fall für Fall durch die Instanzen geklagt werden, bis zum Bundesverfassungsgericht. Zu den bekannteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehören das Homo-Ehe-Urteil von 2002, das Betriebsrenten-Urteil von 2009 und das Erbschaftssteuer-Urteil von 2010.
Demütigend und beleidigend: Lebenspartnerschaft IRL
Im richtigen Leben bringt das Lebenspartnerschaftsgesetz neue Diskriminierungen und Benachteiligungen. Wer fröhlich lesbisch gleichberechtigt war mit den unverheirateten Heteros, erlebt während und nach der Verpartnerung den Diskriminierungsschock. Bei uns war es gleich eine ganze Menge. Es begann mit den Broschüren im Standesamt, die zwar pflichtschuldig im Vorwort die gleichgeschlechtlichen Paare erwähnten, dann aber ausschließlich Mann-Frau-Paare abbildeten. Die verschiedenen Standesbeamtinnen waren sich nicht sicher, welche Unterlagen beizubringen waren. Die Ausdrücke sind sperrig.
Zu den bekannten Fakten wie dem Ungleichgewicht zwischen Pflichten (Lebenspartnerinnen haben die gleichen Pflichten wie Eheleute) und Rechten (da fehlt vom Adoptionsrecht bis zum Steuerrecht noch so einiges) kommen alltägliche Zumutungen. Dazu gehört, dass allein die Anmeldung der Lebenspartnerschaft beim Finanzamt eine erheblicher behördlicher Aufwand ist, der Anträge, Widersprüche, Einsprüche und Klage-Androhungen umfasst. Eine Strapaze ist der unaufhörliche Outing-Zwang: Wann immer der Familienstand angegeben werden muss (und das kommt ziemlich oft vor, wie man in dieser Lage plötzlich bemerkt) ist klar: eingetragene Lebenspartnerschaft, also lesbisch. Unermüdliche Aufklärungsarbeit ist die Folge, weil gerade moderne, aufgeschlossene Menschen es für völlig unmöglich halten, dass die Lebenspartnerschaft nicht mit der Ehe gleichgestellt ist. So ist es natürlich für die Lohn-Sachbearbeiterin unverständlich, dass es nicht mit meiner Blödheit zu tun hat sondern mit der Gesetzeslage, dass ich keine Eintragung der günstigen Steuerklasse erhalte. Der Hauptberuf ist geblieben, hinzugekommen ist eine “Nebentätigkeit lesbisch”. Das nervt und ist manches Mal demütigend. Auch wenn ich weiß, dass es nichts mit mir zu tun hat, sondern mit den Gesetzen, fordern Ablehnungen, Verweigerungen und Zurückweisungen am laufenden Band ihren Tribut.
Politik ist verantwortlich für Gleichstellung
Manche sehen den Antrags- und Klagemarathon sportlich. Ich nicht. Ich kenne solche Menschen von meiner Arbeit, auch aus anderen Sachgebieten, und sie sind auch dort nicht meine Freunde. Gleichstellung muss politisch erkämpft und durchgesetzt werden, nicht gerichtlich. Es ist ein Armutszeugnis der politischen Kultur, wenn die Politik sich aus der Verantwortung stiehlt und die Einführung von gleichen Rechten den Gerichten überlässt. Ich empfinde keinen Triumph, wenn schon wieder ein Recht gerichtlich erstritten werden musste, von dem kaum jemand wusste, dass wir Lesben es noch nicht besitzen: ob es um Betriebsrente, Erbschaft oder die Eintragung einer Steuerklasse geht. Wenn ich Geschichten höre wie die unserer Freundinnen Eli Wolf und Marlis Bredehorst, bei der die eine auf ihren Nachnamen verzichten musste, nur damit das von ihr geborene gemeinsame Kind von Anfang an den Namen der Partnerin tragen kann, obwohl die Stiefkindadoption erst Monate später erfolgen darf, bin ich nicht dankbar für die Findigkeit dieser klugen Frauen und die ersonnenen Tricks und genutzten rechtlichen Umwege – wenngleich die beiden ohne Zweifel große Klasse sind. Ich bin dann wütend über die Zumutung: So etwas muss nicht sein und es darf auch nicht sein. Nicht, dass man solche Wege beschreitet ist beleidigend und demütigend, sondern dass man dazu gezwungen ist, wenn man mit den völlig unzureichenden “Gleichstellungen” ein einigermaßen normales Umfeld schaffen will.
Von Lebenspartnerschaft bis Don’t Ask Don’t Tell: Halbe Sachen
Die Geschichte des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes erinnert an Bill Clintons Don’t Ask Don’t Tell, mit dem es seinerzeit US-Militärangehörigen zwar nicht mehr grundsätzlich verboten war, lesbisch oder schwul zu sein … nur reden durften sie darüber nicht. Auch dies ist ein Gesetz, das gut gemeint war, mit seiner Halbherzigkeit aber neues Leid und neue Benachteiligungen verursachte, gefolgt von jahrelangen Versuchen, es zu verschlimmbessern und Versprechen, irgendwann Gleichstellung zu erreichen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist vor seiner Einführung hart kritisiert worden, gerade in lesbischen Zusammenhängen. Eines ist mit dem Gesetz jedenfalls gelungen: Der Druck wurde herausgenommen, das Bewusstsein für die Ungleichheit in der Hetero-Umgebung ist gesunken. Massive Diskriminierung besteht nach wie vor, aber es weiß kaum noch jemand. Inzwischen hat sich ein Teil der verbliebenen lesbischen Communities mit den erreichten halben Rechten abgefunden, die Bewegungen wurden gespalten. Selbst ein mageres Zuckerbrot ruft mitunter und bei manchen Dankbarkeit hervor. Das ist ihnen nicht vorzuwerfen, aber ist ist Grund zur Traurigkeit.
Das Persönliche könnte ruhig mal weniger politisch sein
Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat unsere lesbische Unsichtbarkeit verschlimmert. Zur Ehe kann eine stehen wie sie will – die Abschaffung der Eheprivilegien für alle wäre schon eine schöne Sache. Wenn es aber so ein Rechtsinstitut gibt wie die Ehe, muss es möglichst diskriminierungsfrei zugänglich sein und für jede und jeden, die sich dafür entscheiden, gleiche Rechte beinhalten. Das betrifft Lesben, es betrifft Personen, die sich nicht für ein Geschlecht zwangsentscheiden wollen, es betrifft Menschen mit jedem Aufenthaltsstatus. So wie es jetzt ist, ist es einfach großer Mist.
Links und Quellen:
- Texte zur Lebenspartnerschaft bei L-talk
- Texte zur “Don’t Ask Don’t Tell“-Regelung in den USA bei L-talk
- Ansgar Dittmar: Schallende Ohrfeige für Schwarz-Gelb aus Karlsruhe, SPD.de, 1. August 2012
- Johannes Kahrs: Urteil aus Karlsruhe: Die Union hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden, spdfraktion.de, 1. August 2012
- Volker Beck: Verfassungsgericht stärkt Rechte von Schwulen und Lesben, gruene-bundestag.de, 1. August 2012


Vielen Dank, Joni T., für diesen wunderbaren und auf den Punkt gebrachten Beitrag, wie Diskriminierung sich im Alltag ausdrückt. Gestern musste ich einem Interviewer vom Mikrozensus 3 Mal (in Worten: drei) sagen, dass ich “verpartnert” bin. Er hatte es nicht auf der Zeile. Er wollte “verheiratet” oder “ledig” hören. Bis er auf den Trichter mit “Eingetragener Lebenspartnerschaft” kam… Es folgten dann von mir mein “Outing” und anschließend eine Aufklärung zur Situation lesbischer Frauen in Deutschland und dass Lesben NATÜRLICH auch Kinder haben können…
Ja, so empfinde ich das auch und möchte mal ein Beispiel anfügen was mich in einer sowieso schon schwierigen Situation sehr traurig gemacht hat.
Vor einem Jahr mußte ich zur Klärung eines unklaren Befundes in das örtliche und sehr moderne Brustzentrum. Dort angekommen bekam ich einen Fragenbogen in dem der Familienstand abgefragt wurde, zum ankreuzen : -ledig, -verheiratet, -verwitwert. Da ich nicht vorkam habe ich kein Kreuz gemacht. Im anschließenden Gespräch wurde mir gesagt ich hätte ein Kreuz vergessen, nein habe ich gesagt und habe darauf hingewiesen das ein Kästchen fehlt. Dann soll ich doch verheiratet ankreuzen, ist doch selbe. Wieder ein klares nein, ich habe eine Paartnerin die voller Sorge auf mich wartet und eben keinen Mann. Wir haben dann verpaartnert hinzu gefügt. Wäre ja mal interessant zu wissen ob neu aufgelegte Fragebögen erweitert wurden.
p.s Zum glück waren alle Untersuchungen ohne ernsten Befund!
Willkommen in meiner Welt :-)
Vor elf Jahren haben wir schon vor der Verpartnerung viel Zeit, Energie und Nerven investieren müssen, um das Landratsamt Rhein-Neckar erst mal dazu zu „überreden“, uns überhaupt zu verpartnern. Wegen Bauarbeiten hatte man angeblich keine Räumlichkeiten dafür. Ich weiß nicht, auf wie vielen Formularen ich seitdem beim Familienstand handschriftlich ein Kästchen „verpartnert“ hinzugefügt habe. Es mögen gefühlte Tausende gewesen sein. Ähnlich hoch dürfte sich inzwischen die Anzahl der Beschwerdemails/Briefe belaufen, die ich von der Kirchengemeinde bis zum Bundesverwaltungsamt an Institutionen, Vereine, Behörden usw. geschrieben habe. Jahrelang musste ich z. B. alle sechs Monate wieder dem BAföG-Amt Kiel, eine extrem widerspenstigen Behörde, erklären, was eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ist, während das Berliner BAföG-Amt kein einziges Mal nachgefragt hat (um auch mal eine positive Ausnahme zu erwähnen). Wir erlebten, dass man auf einem Einwohnermeldeamt fünf Jahre nach Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes immer noch nicht wusste, was „das“ sein sollte und uns deshalb als Geschwister „verbuchen“ wollte. Unser bisheriger negativer Höhepunkt war vor zwei Jahren die Software einer Krankenhausverwaltung, bei der ebenfalls kein Familienstand verpartnert vorgesehen war und ich vor die Wahl gestellt wurde, mich entweder als ledig oder als komatös/dement=unbekannt anzumelden. Glücklicherweise hat uns damals Manfred Bruns (LSVD) geholfen. Er schrieb das zuständige Ministerium an, das wiederum die Organisation der Krankenhausverwaltungen und die dann das betreffende Krankenhaus. Unsere Lehre aus dieser Erfahrung: Verpartnerte Lesben und Schwule betreten am besten nur mit Rechtsbeistand eine Klinik.
Irgendwie ist es schon eine Schande für Deutschland wenn man das so liest.
Andere länder sind da schon sehr viel weiter.
Vieles müsste man vor Gericht einklagen. Wie zum Beispiel das Adoptionsgesetzt. Selbst wenn man eigene Kinder hat wie wir, darf die Lebensgefährtin nicht adoptieren. Anscheinend ist man hier im Mittelalter stecken geblieben.
Es gibt schließlich diesen Entzückenden § 3 im BGB, der leider hier immer nicht zur Anwendung gebracht wird. Und das ist schon mächtig traurig.
Danke für den Bericht.
Danke für den Beitrag Joni.
Nach zwei Jahre Verpartnerung habe ich auch ähnliche Erfahrungen gemacht und oft muss ich die Aufklärungsarbeit leisten. Wie in einer Bank wo die nette Dame hinter dem Schalter so tat als ob sie noch nie von der eingetragenen Partnerschaft gehört hat. Ach macht nichts, habe ich geantwortet, es ist noch nicht mal zehn Jahre her!
Als meine damalige Lebenspartnerin 2005 verstorben ist, hatte ich jahrelang den Familienstand “Lv”, das bedeutet “Lebenspartnerin verstorben”.
ALLE ANDEREN haben “vw”, also verwitwet.
Schlimmer ging’s kaum mehr. Zwangsouting über den Tod hinaus.
Und ich muss noch hinzufügen: In meiner Personenstandsurkunde steht wortwörtlich:
“Auflösung der Lebenspartnerschaft durch Tod der 1. Lebenspartnerin”.
Zum einen werden Lebenspartnerinnen und Lebenspartner einfach durchnummeriert (wir hatten die Wahl, welche welche Nummer erhält) und zum anderen: Hätte “Lebenspartnerin 1 verstorben” nicht vollkommen ausgereicht???
@Konny
Ich habe viele Jahre lang sozusagen die entgegengesetzte Seite erlebt: mit dem Familienstand geschieden. Da hatte ich oft das Bedürfnis, etwas hinzufügen wie „Ich bin zwar heterosexuell geschieden, lebe aber lesbisch“.
Doch natürlich Du hast recht, es ist eine Zumutung, immer und überall automatisch geoutet zu werden.
Wenn so etwas wie das Lebenspartnerschaftsgesetz erstmal im Parlament ist, bekommt es eine Eigendynamik. Änderungen von außen sind dann kaum noch möglich: Ich kann mich sehr gut daran erinnern, wie es im Bundestag verhandelt wurde und dann auch in den Bundesländern, weil es überall Lebenspartnerschaftsgesetzausführungsgesetze geben musste (so sperrig wie der Name sind sie dann auch geworden). Bei uns im Land gab es damals eine rot-grüne Parlamentsmehrheit und die grüne Ministerin war überhaupt keiner Kritik an der Light-Version zugänglich. Seitdem sind hunderte Vorschriften geändert worden – alles nur, weil es für eine Ehe-Öffnung (Ehe wird zwischen zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts geschlossen) politisch nicht reichte.
Das Abtauchen der rot-grünen Politik damals nehme ich ihnen immer noch sehr übel. Wir wurden einfach auf den Klageweg verwiesen. Ich finde, dass Parlamente Verantwortung übernehmen müssen, sonst braucht man sie nicht. Die Gerichte die Arbeit erledigen zu lassen, für die politisch der Mut fehlt …. so war das mit der Gewaltenteilung nicht gedacht und so ist es auch nicht richtig. Letztlich sind die Prioritäten dann aber andere und das können und sollten wir ihnen nicht kritiklos durchgehen lassen.
danke sehr für diesen Beitrag,
hier für englischsprachige Leute ein juristischer Einblick in deutsche Spezialitäten, das Artikel-pdf ist open access: Anne Sanders, Marriage, Same-Sex Partnership, and the German Constitution, 13 German Law Journal 911-940 (2012), available at http://www.germanlawjournal.com/index.php?pageID=11&artID=1448
Komisch, wenn ich sage die Verpartnerung ist der letzte Scheißdreck sind die meisten Verpartnerten verärgert. Warum macht Ihr das alle mit? Ich wähle doch nicht ohne Not so eine Rechtsform (Binationale Paare mit Problemen zwecks Aufenthalt klammere ich jetzt mal aus)… seufz…
“Lv”, das bedeutet “Lebenspartnerin verstorben”.
ALLE ANDEREN haben “vw”, also verwitwet.
Schlimmer ging’s kaum mehr. Zwangsouting über den Tod hinaus.
Hej, ich bin Alex.andra,
Frage, muss man immer so Brav sein? Kannste doch einfach mal so tun, als seiste verwitwet.
Als ich bin ja nicht “geschieden” und auch nicht “LG” (Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt “Geschieden”), sonst wüsste ich ja zugeben, dass ich mit der Frau … … Ich kreuze einfach “ledig” an. Gelegentlich gibt es nur mal, eher ne retorische Fragen: “Sie sind ja ledig …?” “Öhm… ja klar!”
Wer fiel Fragt erhält ne Menge ungebetene Antworten!
Wer zu oft Erlich ist, ist auch der/die Dumme!
Liebe Grüße
Alex..
Ja, einerseits schon … auf der anderen Seite gibt es ja eine ganze Reihe von Anlässen, bei denen der Familienstand angegeben werden muss. Allein dass man schummeln muss, ist ja die Schweinerei (nix gegen Schweine). Aber du hast schon Recht, man kann sich durchlavieren, wenn es das ist, was man will.