Diskriminierungsbefürworter wissen, was Lesben wollen

„Antidiskriminierungsrichtlinie der EU-Kommission diskriminiert die deutsche Sprache“

titelt die CDU-CSU-Fraktion im Bundestag … und was sie damit meint, ist noch schrecklicher:

“Bis heute, 16.30 Uhr, lag noch keine Version dieser komplexen Richtlinie in deutscher Sprache vor. Obwohl in Deutschland fast alle Einwohner als Verbraucher, Millionen als Vermieter, eine erhebliche Zahl an Menschen mit Behinderung, alle Kirchen und Gewerkschaften als Tendenzbetriebe betroffen sind, ist bis jetzt eine Begutachtung der Richtlinie in deutscher Sprache nicht möglich.”

Schon seit zwei Tagen veröffentlicht aber immer noch keine Übersetzung – wenn das keine Diskriminierung ist, gegen die sich jede und jeder anständige Deutsche zur Wehr setzen müsste. Nur womit? Mit der neuen Antidiskriminierungsrichtlinie bestimmt nicht, wenn es nach CDU/CSU geht.

“Der jetzt vorliegende fünfte Richtlinienentwurf geht weit über den bislang
schon bestehenden Diskriminierungsschutz in Europa hinaus. Es steht zu
befürchten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere auch die
mittelständischen Unternehmen in Deutschland durch die geplanten Regelungen aus
Brüssel in unvertretbarem Umfang eingeengt und belastet werden.”


schrieb Bundeswirtschaftsminister Glos gestern in einer Presseerklärung.

Und der bayerische Ministerpräsident Beckstein weiß, was Lesben (und andere) wünschen:

“Die Menschen sind die allumfassenden Regulierungsversuche aus Brüssel leid.”

Die SPD-Europaabgeordnete Lissy Gröner verweist dagegen auf die noch offenen Punkte bei der Abstimmung der Richtlinie:

“Insbesondere bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften besteht weiterhin Handlungsbedarf z.B. im Beamtenrecht und Erbrecht und auch das deutsche Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleibt hinter EU- Recht zurück. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen müssen wir einzelne Knackpunkte noch konkretisieren. Will man nur Massengeschäfte erreichen und im Privatrecht weiter diskriminieren und sollen Verbände nicht Klagen dürfen? Sind Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts durch bestehendes Recht abgedeckt und Mehrfachdiskriminierungen von Frauen ausreichend angesprochen?
Ich zähle jetzt auf eine starke Unterstützung von den Betroffenen, um das Profil der Antidiskriminierungsrichtlinie noch zu schärfen. Wer jetzt schweigt, stützt die “Diskriminierungsbefürworter” aus Wirtschaft und aus den Reihen von CDU/CSU und der FDP.”

Weitgehende Übereinstimmung besteht darin, dass das deutsche Recht mit den Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz von 2006 schon viele der Punkte, die in der neuen Antidiskriminierungsrichtlinie enthalten sind, abdeckt. Und auch bei diesem Gesetz blieben die von Wirtschaftsverbänden und Konservativen beschworenen Untergangsszenarien aus.

Was war geschehen?

Die Europäische Kommission hat sich trotz des Widerstands der konservativen Mitgliedsstaaten entschieden, eine Richtlinie herauszubringen, die Lücken in den bisherigen Richtlinien schließt und die Ausweitung des Diskriminierungsverbots für alle Merkmale Behinderung, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung beinhaltet. Bislang waren diese Merkmale nur im Arbeitsrecht geschützt. Künftig sollen sie auch beim Zugang zu Dienstleistungen und Waren geschützt werden – wie bislang lediglich Rasse / ethnische Zugehörigkeit. Das europäische Parlament hatte sich zuvor für eine solche Richtlinie ausgesprochen – jedoch war angesichts der Proteste aus einigen konservativen EU-Mitgliedsstaaten völlig unklar, ob die Kommission eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes anstreben würde.

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