“Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes macht wieder einmal deutlich, wie unsinnig und lebensfremd die rechtliche Hierarchisierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft ist“
erklärte Manfred Bruns, Vorsitzender des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD) am 23. Juli 2008.
Recht hat er. Denn die Lebenspartnerschaft für Lesben und Schwule ist nach wie vor weit davon entfernt, eine der Ehe gleichberechtigte Institution zu sein: Zwar stimmen die Pflichten mittlerweile vollständig überein, bei den Rechten hingegen gibt es noch einiges zu tun: Benachteiligungen im Steuerrecht haben dramatische Schlechterstellungen zur Folge und die Einschränkungen beim Adoptionsrecht wären nur als lächerlich zu bezeichnen, würden sie nicht zu Nachteilen für die Kinder führen.
Ehen werden zwischen Mann und Frau geschlossen – das schien bis vor wenigen Wochen fast ein deutsches Naturgesetz zu sein. Und dann kam ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht mit einem „aber“.
Was war eigentlich los?
Das deutsche Transsexuellengesetz lässt das aber nicht zu. Eine der Voraussetzungen wäre, dass die betreffende Person nicht verheiratet ist, denn nach dem Grundgesetz ist eine Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich – nicht aber zwischen zwei Frauen. (§ 8 Abs. 1 Transsexuellengesetz)
“Es ist eine Beleidigung unserer Gefühle, wenn unsere kostbare Lebensgemeinschaft juristisch wie eine zerrüttete Ehe behandelt werden soll”,
(zitiert nach: taz vom 24.7.2008)
In dieser Gemengelage kam der Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Es fällte ein überraschendes Urteil:
„Es ist einem verheirateten Transsexuellen nicht zumutbar, dass seine rechtliche Anerkennung im neuen Geschlecht voraussetzt, dass er sich von seinem Ehegatten, mit dem er rechtlich verbunden ist und zusammenbleiben will, scheiden lässt, ohne dass ihm ermöglicht wird, seine ehelich begründete Lebensgemeinschaft in anderer, aber gleich gesicherter Form fortzusetzen.“
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 77/2008 vom 23.7.2008
Das Transsexuellengesetz ist also verfassungswidrig. Bis spätestens zum 1. August 2009 muss eine verfassungsgemäße Lösung gefunden werden und bis dahin darf die Vorschrift der Ehelosigkeit für Transsexuelle nicht angewendet werden.
Das dürfte Bundestag und Bundesrat überhaupt nicht gefallen. In der Tat haben sie nun mehrere Möglichkeiten:- Die Ehe kann geöffnet werden, so dass sie künftig nicht nur Heterosexuelle offen steht, sondern auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
- Das Lebenspartnerschaftsgesetz kann der Ehe vollständig angeglichen werden, so dass es eine „gleich gesicherte Form“ darstellt.
- Es kann eine ganz neue Rechtsform speziell für Paare geben, bei denen der Partner oder die Partnerin während der Ehe feststellt, dass er oder sie transsexuell ist.
- Es könnte auch eine Ausnahmeregelung speziell für Transsexuelle geben – das Bundesverfassungsgericht hat wegen der „geringen Zahl der betroffenen verheirateten Transsexuellen“ offen gelassen.
Tatsächlich war eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bereits unter der letzten rot-grünen Koalition auf Bundesebene vorgesehen. Sie scheiterte aber an dem Widerstand der CDU.
Am einfachsten wäre eine entspannte und unkomplizierte Öffnung der Ehe für andere
Partnerschaften als die von Mann und Frau. Dass das funktioniert, zeigen andere moderne Staaten: In den Ländern Belgien, Niederlande, Kanada, Südafrika, Spanien, Norwegen (ab 1.1.2009) und zwei Bundesstaaten der USA (Massachusetts und Kalifornien) können auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen.
Mein Plädoyer: Warum kompliziert wenn’s auch einfach geht? Weg mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz und ein Hoch auf die Ehe!
Bild oben: Netzzeitung
Zum Thema Ehe früher mal in diesem Blog:
- Sie heiraten immer noch (18.6.2008)
- Torten! Taschentücher! Romantik (17.6.2008)
- Sie tun es schon wieder (16.6.2008)
- Homo-Ehe, Michigan, 1886 (6.6.2008)
- Heiratshype – wir hypen mit (17.5.2008)
- Die Knigge für die lesbische Hochzeit (7.4.2008)



dito!
wagen wir bzw. alle anderen, die zögern, doch mal einen Blick ins katholische Spanien der Jetztzeit :-) da gäb’s ne Menge für DE zu lernen!
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Zwei Menschen, die sich lieben!
Warum dann keine Ehe?
Warum diese “Hirnwi***erei” von Gesetzen und Regeln die so was tatsächlich faktisch verbieten?
Warum eine so einfache Sache wieder einmal so kompliziert – und für den Steuerzahler teuer – machen?
Die ganzen Aufwendungen, Verfahren, Prozesse wären doch unnötig, wenn Gesetzgeber mal “Mensch” und nicht “Bürokrat” wäre!
Meine Meinung!
Mal sehen ob sich da überhaupt noch was tut; scheinbar hat der Gesetzgeber wieder mal Angst vor Reformen, die das Leben leichter machen könnten….
wir hams ja noch net schwer genug.
Und wahrscheinlich ist dieser Post wieder zu ehrlich für diese Welt.